Allgemeine Geschäftsbedingungen SCQM

Version 2.0

1. Präambel

Die SCQM Foundation (Swiss Clinical Quality Management in Rheumatic Diseases) (nachfolgend «SCQM») ist eine steuerbefreite Stiftung gemäss Art. 80 ff ZGB mit Sitz in Zürich, welche mit digitalen Tools und Real-World-Daten Personen mit rheumatischen Erkrankungen und medizinische Fachpersonen bei der Verbesserung der Behandlungsqualität bei rheumatischen Erkrankungen unterstützt. Gleichzeitig fördert die SCQM, die medizinische Forschung in diesem Bereich.

Dienstleistungen der SCQM (nachfolgend «Dienstleistungen») sind:

  • das SCQM-Patientenregister (nachfolgend «Patientenregister»);
  • die webbasierte Applikation mySCQM (nachfolgend «mySCQM»); sowie
  • das Online Reporting Dashboard (nachfolgend «ORD»).

2. Geltungsbereich

Gegenstand der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») bilden die Beziehungen zwischen der SCQM und den Nutzer:innen von Dienstleistungen der SCQM.

Die vorliegenden AGBs sind für sämtliche Nutzer:innen von Dienstleistungen verbindlich.

Mit der Nutzung der Dienstleistungen der SCQM akzeptieren die Nutzer:innen die vorliegenden AGB und die darin enthaltenen Richtlinien zur Nutzung. Diese AGB sind auch integrierender Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages zwischen den Nutzer:innen und der SCQM sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurden.

3. Definitionen

«Nutzer:innen»:
Bezeichnet alle natürlichen und juristischen Personen, welche die Dienstleistungen nutzen.

Nutzer:innen des Patientenregisters sind:

  • Gesundheitsinstitutionen;
  • Berechtigte Mitarbeitende

Nutzer:innen von mySCQM sind ausschliesslich Betroffene.

Nutzer:innen des ORD sind ausschliesslich «Partner:innen».

«Berechtigte Mitarbeitende»:
Bezeichnet bei einer Gesundheitsinstitution tätige Fachärzt:innen (Angestellte oder Belegärzt:innen) für Rheumatologie, Physikalische Medizin & Rehabilitation und Allergologie & klinische Immunologie, Assistenzärzt:innen und weiteres medizinisches Fachpersonal.

«Betroffene»:
Bezeichnet Personen, die an einer rheumatischen Erkrankung leiden und welche die SCQM-Patienteninformation gelesen und die dazugehörigen SCQM-Einverständniserklärungen unterzeichnet haben.

«Patientenregister»:Bezeichnet das Register, in welches berechtigte Mitarbeitende sowie Betroffene gemäss bestimmten von der SCQM definierten Vorgaben Daten bezüglich rheumatischer Erkrankungen eintragen können.  

«mySCQM»:Bezeichnet die zum Patientenregister dazugehörige webbasierte Applikation, mit der Betroffene im Patientenregister auf ihre eigenen Daten zugreifen und Fragebogen ausfüllen können.

«Gesundheitsinstitution»:
Bezeichnet Einrichtungen wie Universitätsspitäler, Spitäler und Arztpraxen, welche Personen mit rheumatischen Erkrankungen behandeln und mit der SCQM eine Zusammenarbeitsvereinbarung bezüglich der Nutzung des Patientenregisters abgeschlossen haben.

«ORD»:Bezeichnet das von der SCQM erstellte Online Reporting Dashboard, welches eine vom Patientenregister getrennte Datenbank darstellt. Darin befinden sich Berichte der SCQM, welche die SCQM basierend auf einer wissenschaftlichen Analyse der anonymisierten Daten des Patientenregister erstellt hat. Im ORD befinden sich keine Personendaten.

«Partner:innen»:Bezeichnet juristische Personen, die das Dokument «Vertrag mit Partnerinnen» unterzeichnet haben.

Mitglieder des Daten- und Qualitätsmanagements der SCQM-Geschäftsstelle:Bezeichnet Mitarbeitende der SCQM-Geschäftsstelle, welche auf das SCQM-Patientenregister geschult wurden und der Geheimhaltungspflicht unterstehen.

«Dienstleistungen»:Bezeichnet die Dienstleistungen gemäss Präambel.

«SCQM»:Bezeichnet die SCQM Foundation (Swiss Clinical Quality Management in Rheumatic Diseases).

4. Zugang zu den Dienstleistungen

Patientenregister:Gesundheitsinstitutionen und deren berechtigte Mitarbeitende erhalten Zugang zum Patientenregister nach Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit der SCQM. Gesundheitsinstitutionen haben nur Zugriff zu denjenigen Daten des Patientenregisters, welche

  • von berechtigten Mitarbeitenden ihrer eigenen Gesundheitsinstitution eingetragen worden sind.
  • mittels Zugriffsberechtigung für Dateneinsicht- und -bearbeitung für die Gesundheitsinstitutionen freigegeben wurden.
  • von Betroffenen via mySCQM in das Patientenregister eingegeben wurden.

mySCQM:Betroffene erhalten via ihrer Gesundheitseinrichtung Zugang zu mySCQM, nachdem sie die SCQM-Patienteninformation und die dazugehörige SCQM-Einverständniserklärung unterzeichnet haben. Sie haben via mySCQM Zugriff auf ihre eigenen im Patientenregister registrierten Daten.

ORD:Partner:innen erhalten Zugang zum ORD bzw. zu den dort bezeichneten Berichten der SCQM nachdem sie das Dokument «Vertrag mit Partnerinnen» unterzeichnet haben.

Zugang zu Patientenregister, mySCQM und ORD:Mitglieder des Daten- und Qualitätsmanagements der SCQM-Geschäftsstelle haben Zugang zum Patientenregister, mySCQM und zum ORD sowie zu den im Patientenregister und im ORD enthaltenen Daten.

Nutzungsrichtlinien:Die Zugänge zum Patientenregister, zu mySCQM und zum ORD sind personalisiert und erfolgen durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Damit den Nutzer:innen entsprechende Zugänge zu den Dienstleistungen der SCQM gewährt werden können, kann die SCQM (oder die Gesundheitsinstitution im Fall von mySCQM Nutzer:in) von den Nutzer:innen Angaben zur Authentifizierung verlangen. Die SCQM spezifiziert gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer:in, welche Angaben zur Authentifizierung verlangt werden.

Sämtliche Nutzer:innen sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten sicher aufzubewahren und geheim zu halten. Sie sind angehalten, ihre persönlichen Passwörter regelmässig zu ändern. Aus Sicherheitsgründen sind Passwörter zu wählen, welche nicht mit den Nutzer:innen in Verbindung gebracht werden können. Nutzer:innen dürfen ihre Zugangsdaten nicht weitergeben und dürfen nur über ihren personalisierten Zugang auf das Patientenregister, auf mySCQM und auf das ORD zugreifen. Ausnahmen bedürfen der vorgängigen, schriftlichen Zustimmung der SCQM im Einzelfall. Wenn die Nutzer:innen das Patientenregister, mySCQM oder das ORD verlassen, müssen sie sich abmelden oder das Gerät sperren.

Sollte es Hinweise darauf geben, dass Zugänge von Nutzer:innen entgegen den vertraglichen Bestimmungen der SCQM verwendet werden, unbefugte Dritte die Authentifizierungsmerkmale kennen oder unbefugte Dritte Zugriff auf das Patientenregister, mySCQM oder das ORD haben, sind die Nutzer:innen verpflichtet, die SCQM unverzüglich darüber zu informieren. Auch der Verlust einer von der SCQM zur Verfügung gestellten Zugangshardware bzw. eines persönlichen Authentifizierung Faktors muss unverzüglich der SCQM-Geschäftsstelle gemeldet werden.

Sämtliche Nutzer:innen sind für den Internetzugang und die für den Zugang notwendigen Hard- und/oder Softwarekomponenten (inkl. Konfiguration) selbst verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Systeme ausreichend gegenüber Schadsoftware (Viren, Malware, etc.) und fremdem Zugriff geschützt sind.

Sämtlicher Nutzer:innen sorgen dafür, dass die verwendeten Anlagen und Geräte, die für die Nutzung des Patientenregisters, des mySCQM und des ORD eingesetzt werden, vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulationen geschützt sind.

5. Verwendung des Patientenregisters, von mySCQM und des ORD

Die Nutzer:innen des Patientenregister, von mySCQM und des ORD dürfen die Dienstleistungen der SCQM nicht auf eine zweckwidrige oder vertragswidrige Weise verwenden oder Daten in zweckwidriger und vertragswidriger Weise einspeisen.

Die Nutzer:innen tragen die Verantwortung für ihre eigenen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung des Patientenregisters, von mySCQM und des ORD, insbesondere für die von ihnen hochgeladenen, erfassten, gespeicherten, zum Abruf bereitgehalten und/oder übermittelten Daten.

Die Nutzer:innen stellen sicher und sind dafür verantwortlich, dass sämtlich von ihnen eingetragenen Daten korrekt, aktuell und vollständig sind und dass sie alle notwendigen Berechtigungen, Einwilligungen und Zulassungen für die von ihnen vorgenommenen Einträge haben. 

Das Patientenregister, mySCQM und das ORD enthalten allgemeine von der SCQM zur Verfügung gestellte Daten, Berichte und Informationen zu gesundheitsrechtlichen Themen (bspw. zu spezifischen Studien). Die SCQM selbst stellt keine medizinischen Diagnosen und bietet keine patientenspezifischen Ratschläge zur Behandlung an. Die von der SCQM zur Verfügung gestellten Informationen dienen ausschliesslich Informationszwecken. Die SCQM schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit diesen Informationen aus.

Die Daten und Informationen im Patientenregister, in mySCQM und im ORD in Bezug auf Medikamente beziehen sich auf von Swissmedic zugelassene Arzneimittel für spezifizierte Indikationsbereiche. Falls ein Arzneimittel bzw. eine Indikation noch nicht zugelassen ist (Off-Label-Use) und die entsprechende Eingabe bezüglich eines Off-Label Use durch Nutzer:innen in das Patientenregister dennoch erfolgt und/oder in einem im ORD abrufbaren Bericht der SCQM erwähnt wird, liegt die volle Verantwortung für diese Off-Label-Anwendung beim den behandelnden medizinischen Fachpersonen. Die SCQM übernimmt keine Haftung für jegliche Nebenwirkungen oder andere Konsequenzen, die aus dem Einsatz oder der Erwähnung solcher oder anderer Arzneimittel resultieren. Die SCQM macht keine Empfehlungen bezüglich der Anwendung von Arzneimitteln, insbesondere nicht im Kontext des Off-Label-Use.

Der Zugang zu den Dienstleistungen befreit die Nutzer:in nicht von der Einhaltung ihrer Berufs- und Sorgfaltspflichten.

6. Datenschutz, Geheimhaltung und Interessenwahrung

Die Nutzer:innen stellen in ihrem Verantwortungsbereich die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften sicher. Sie gewährleisten die Zulässigkeit der Bearbeitung von Personendaten, welche sie oder, soweit relevant, ihre berechtigten Mitarbeitenden in das Patientenregister, in mySCQM oder in das ORD hochladen, sowie sämtlicher weiterer Personendaten, welche im Zusammenhang den Dienstleistungen bearbeitet werden (insbesondere die Weitergabe von Personendaten über berechtigte Mitarbeitende sowie sonstige Mitarbeitende an, und die Bearbeitung solcher Personendaten durch, die SCQM).

Sämtliche im Patientenregister, in mySCQM und im ORD enthaltenen Informationen sind vertraulich. Informationen dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der SCQM und nur unter Einhaltung weiterer allenfalls anwendbarer Geheimnispflichten (insbesondere des Arztgeheimnisses) an Dritte weitergegeben werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch während der Kündigungsphase und nach Beendigung der zwischen der SCQM und den Nutzer:innen abgeschlossen Verträge.

Die Nutzer:innen stellen sicher, dass allfällige Mitarbeitende, Beauftragte, Hilfspersonen oder sonst im Verantwortungsbereich der jeweiligen Nutzer:in tätige Personen zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften und zur Geheimhaltung verpflichtet werden.

Sämtliche Nutzer:innen verpflichten sich, jederzeit die Interessen der SCQM in guten Treuen zu wahren. Insbesondere unterlassen sie im Falle von Meinungsverschiedenheiten jegliche Handlungen, welche das Ansehen der SCQM in der Öffentlichkeit schädigen könnten.

7. Rechte und Pflichten der SCQM

Zugangssperre und Missbrauchsbekämpfung
Die SCQM ist berechtigt, die Zugänge der Nutzer:innen zum Patientenregister, zu mySCQM oder zum ORD ohne Ankündigung und ohne Kostenfolgen zu sperren, sofern die Nutzer:innen gegen die mit der SCQM vereinbarten vertraglichen Regeln oder gesetzliche Pflichten verstossen, ein Verdacht auf Missbrauch besteht, die Sicherheit der Systeme gefährdet ist, oder dies zur Wahrung ihrer Interessen erforderlich ist. Die SCQM kann auch weitere Massnahmen zur Vermeidung oder Bekämpfung von Missbrauch treffen. Die SCQM ist auch berechtigt, den Zugang von Nutzer:innen ohne Ankündigung und ohne Kostenfolgen bei Feststellung einer Inaktivität (keine Verwendung des Login) von mehr als sechs Monaten, zu sperren. Nutzer:innen haben sich an die SCQM-Geschäftsstelle (Aargauerstrasse 250, 8048 Zürich, per E-Mail auf scqm@hin.ch oder telefonisch unter 043 268 55 77) zu wenden und haben sich auf Aufforderung zu identifizieren, sofern sie einen Antrag auf Entsperrung ihrer Zugänge stellen wollen.

Sicherheit

Die SCQM trifft angemessene Vorkehrungen, um die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des Patientenregisters, von mySCQM und des ORD sicherzustellen. Unterbrüche zur Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsfenstern, Einführung neuer Technologien etc. wird die SCQM möglichst kurzhalten und wenn immer möglich in eine verkehrsarme Zeit legen. Die SCQM schützt ihre Infrastruktur und die Daten der Nutzer:innen durch geeignete Massnahmen und behandelt die ihr anvertrauten Personendaten streng vertraulich. Die für das Patientenregister, mySCQM und das ORD relevante Infrastruktur (z.B. Architektur, Netzwerk, Systeme) und die für das Patientenregister, mySCQM und das ORD relevanten Prozesse werden regelmässig sowohl intern als auch extern überprüft; allfällige Defizite werden zeitnah behoben. Die Infrastruktur befindet sich ausschliesslich in Rechenzentren in der Schweiz.

Überprüfungen und Anpassungen der Daten

Die SCQM ist nicht verantwortlich für inhaltliche Überprüfungen oder Anpassungen der im Patientenregister gespeicherten Informationen (z.B. auf Grundlage von Rückmeldungen der Betroffenen). Überprüfungen oder Anpassungen von im Patientenregister gespeicherten Daten liegen in der ausschliesslichen Verantwortung der eingebenden Nutzer:in. Soweit Daten von Mitgliedern des Daten- und Qualitätsmanagements der SCQM-Geschäftsstelle geändert werden, werden die betroffenen Gesundheitsinstitutionen, soweit relevant, in geeigneter Weise über Änderungen oder Anpassungen informiert.

8. Kosten

Soweit für die Nutzer:innen des Patientenregister, von mySCQM und des ODR Kosten für die Datenverbindung anfallen (d.h. Vertragskosten des Mobilfunkanbieters, Verbindungskosten und Zugang zum Internet sowie alle zusätzlichen Kosten, die für das Laden der Daten in Rechnung gestellt werden), werden diese Kosten durch die Nutzer:innen selber getragen.

9. Richtlinien, Regularien und Vorschriften

Die SCQM kann jederzeit und ohne Vorankündigung weitere Richtlinien, Regularien und/oder Vorschriften, welche die Nutzung oder den sonstigen Umgang mit dem Patientenregister, mit mySCQM oder mit dem ORD betreffen, erlassen, aufheben oder ändern. Es gelten die jeweils aktuellen, auf dem Patientenregister, im mySCQM und im ORD publizierten Fassungen. Im Falle einer Aktualisierung werden Nutzer:innen über die Änderung auf geeignete Weise informiert.

10. Immaterialgüter und weitere Rechte

Die SCQM ist Eigentümerin des Patientenregisters, von mySCQM und des ORD. Sämtliche in diesem Zusammenhang verwendeten Marken, Namen, Titel, Logos, Bilder, Designs, Texte und anderen Materialien gehören der SCQM oder einem Vertragspartner der SCQM. Durch das Aufrufen, Herunterladen, Empfangen, Kopieren von Informationen oder durch die Gewährung von Zugang zum Patientenregister, zum ORD oder zu mySCQM werden keinerlei Rechte erworben oder übertragen. Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Übermitteln, Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen des Patientenregisters und der darin enthaltenen Informationen für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SCQM untersagt.

Auf Aufforderung der SCQM hin haben die Nutzer:innen unverzüglich sämtliche Unterlagen und Informationen (einschliesslich Kopien davon), welche sie im Zusammenhang mit den Dienstleistungen erhalten hat, zurückzugeben oder, wenn seitens der SCQM gewünscht, zu vernichten. Gesundheitsinstitutionen und Partner:innen stellen sicher, dass alle ihre Mitarbeitenden diese Pflicht ebenfalls befolgen.

11. Dauer der Vereinbarungen; Beendigung

Vereinbarungen, die von diesen AGB erfasst sind, treten mit Annahme durch die Parteien in Kraft. Sie gelten für eine unbestimmte Dauer.

Vereinbarungen zwischen Nutzer:innen von mySCQM (Betroffene) und der SCQM kommen mit der erfolgreich abgeschlossenen Registrierung des mySCQM-Profils mit Annahme der notwendigen Dokumente (z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCQM, Datenschutzerklärung) zustande und gelten für eine unbestimmte Zeit.

Vereinbarungen zwischen berechtigten Mitarbeitenden von Gesundheitsinstitutionen und der SCQM kommen mit Annahme der notwendigen Dokumente (z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCQM, Datenschutzerklärung) zustande.

Die SCQM, Nutzer:innen von mySCQM (Betroffene) sowie berechtigte Mitarbeitende können die Vereinbarungen jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich oder mündlich kündigen. Schriftliche Kündigungserklärungen haben Nutzer:innen an die SCQM-Geschäftsstelle (Aargauerstrasse 250, 8048 Zürich, per E-Mail auf scqm@hin.ch, oder telefonisch +41 43 268 55 77) zu richten.

Von dieser Ziff. 11 abweichende Vereinbarungen der jeweiligen Parteien bleiben vorbehalten.

12. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss der SCQM, Haftung der Nutzer:innen; Schadloshaltung

Die SCQM übernimmt keinerlei Gewähr für die Verfügbarkeit des Patientenregisters, des mySCQM oder des ORD oder für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Daten. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Nutzer:innen eingetragen Daten liegt ausschliesslich bei diesen bzw. im Falle von berechtigten Mitarbeitenden bei der Gesundheitsinstitution, der diese berechtigten Mitarbeitenden angehören. Ebenfalls liegt es in der alleinigen Verantwortung der Nutzer:innen, dass nur Daten von Betroffenen im Sinne dieser AGB in das Patientenregister oder mySCQM eingetragen werden.

Die Haftung der SCQM und diejenige von Hilfspersonen, Substituten oder im Auftrag der SCQM tätige Beauftragte, insbesondere, aber nicht nur, für jegliche direkte und/oder indirekte Schäden, Folgeschäden und/oder entgangene Gewinne ist im maximalen rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Sind Nutzer:innen oder deren Mitarbeitende, Hilfspersonen oder auf andere Weise für sie tätige Personen für Schäden verantwortlich, verpflichten sich die Nutzer:innen, die SCQM unverzüglich vollständig schadlos zu halten und von allfälligen Forderungen Dritter vollständig freizustellen.

13. Übertragung

Die Nutzer:in kann Rechte und Pflichten aus diesen AGB sowie aus damit zusammenhängenden Vereinbarungen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von der SCQM auf Dritte übertragen bzw. abtreten.

14. Verrechnungsverbot

Die Nutzer:in verzichtet darauf etwaige Forderungen gegenüber der SCQM mit ihren allfälligen Verpflichtungen unter diesen AGB oder damit zusammenhängenden Vereinbarungen zu verrechnen.

15. Mitteilungen

Sämtliche Mitteilungen einer Partei an die andere unter dieser Zusammenarbeitsvereinbarung haben schriftlich zu erfolgen.

16. Schriftform

Sofern Schriftlichkeit verlangt wird, ist das Erfordernis der Schriftlichkeit auch erfüllt sofern die Mitteilung nachweislich durch Text über das Patientenregister oder per E-Mail an scqm@hin.ch erfolgt, wobei die mitteilende Partei die Beweislast für die Zustellung der Mitteilung trägt. Die Parteien können elektronische Signaturen verwenden, auch wenn diese nicht die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) erfüllen. Vorbehalten bleiben abweichende gesetzliche Erfordernisse oder abweichende Regelungen.

17. Änderungen dieser AGB

Die SCQM kann diese AGB und die Dienstleistungen jederzeit ändern oder anpassen. Dabei obliegt es der SCQM, die Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise bekannt zu geben (z.B. durch Hinweis beim Login). Ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist, auf jeden Fall aber mit der ersten Benutzung der davon betroffenen Dienstleistung, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall steht es der SCQM und/oder der jeweiligen Nutzer:in frei, die Vertragsbeziehung gemäss Ziff. 11 mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Vorbehalten bleiben spezielle Vereinbarungen.

18. Unabhängigkeit

Die SCQM und die Nutzer:in arbeiten in ihrem Bereich selbständig und unabhängig. Keine Partei ist aufgrund dieser AGB oder damit zusammenhängender Vereinbarungen berechtigt, die andere Partei nach aussen zu vertreten.

Es besteht kein Gesellschaftsverhältnis zwischen der SCQM und der Nutzer:in.

19. Teilungültigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder von einer damit zusammenhängenden Vereinbarung unwirksam, nichtig, ungültig, undurchführbar sein oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder der damit zusammenhängenden Vereinbarung davon unberührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine Bestimmung vereinbaren, welche den Absichten der Parteien und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am besten entspricht. Das gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

20. Verwirkung

Verzichtet die SCQM darauf, ein vertragliches Recht im Einzelfall durchzusetzen, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar auf die mit der SCQM abgeschlossenen Verträge und auf die von der SCQM zur Verfügung gestellten Dienstleistungen ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht.

Für sämtliche Streitigkeiten aus den mit der SCQM abgeschlossen Verträgen (inklusive deren Gültigkeit) oder im Zusammenhang mit der Nutzung den Dienstleistungen sind die in Zürich 1 zuständigen Gerichte ausschliesslich zuständig.

Zürich, November 2024